Teilnahmebedingungen
I. Gegenstand dieser Bedingungen:
Zwischen den Teilnehmern des Gewinnspiels und der Sievert SE, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück („im Weiteren „Gewinnspielbetreiber“) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen und werden durch die Teilnahme am Gewinnspiel durch die Teilnehmer akzeptiert. Die Aktion beginnt am 28.11.2023 um 12:00 Uhr und endet am 12.12.2023 um 23:59 Uhr (mitteleuropäische Zeit (Berlin)). Die Teilnahme ist kostenlos.
II. Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Automatisierte Gewinnspieldienste, Gewinnspielvereine, sowie Mitarbeiter der Sievert SE oder mit dieser verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, nach Beginn des Gewinnspiels Teilnehmer ausschließen, die das Gewinnspiel und/oder ihre Gewinnchancen manipulieren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Im Falle eines Ausschlusses kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Am Gewinnspiel nimmt teil, wer sich im Aktionszeitraum auf der Aktionswebseite https://sievert.de/DE_de/schalke-trikot-gewinnspiel registriert und zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Teilnahmeformular sowie der Bestätigung der Teilnahmebedingungen an den Gewinnspielbetreiber elektronisch übermittelt und einen der auf der Aktionswebseite genannten Social-Media-Kanäle liked.
III. Gewinnermittlung, Gewinnanspruch, Benachrichtigung des Gewinners:
Unter allen Teilnehmern, die gemäß Ziffer II. Nr. 2 wirksam am Gewinnspiel teilgenommen haben, wird der nachfolgende Preis verlost:
Ein von Profi-Fußballern der Fußballmannschaft des FC Schalke 04 unterschriebenes Fußballtrikot. Nach Ablauf des Aktionszeitraumes werden die Gewinner per Los ermittelt. Im Falle eines Gewinns nimmt der Gewinnspielbetreiber kurzfristig Kontakt zum Gewinner auf, um die Details der Gewinnübermittlung zu klären.
Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, verfällt der Gewinn. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch. Ein verfallener oder ein vom Gewinner nicht entgegen genommener Gewinn wird unter den verbliebenen Teilnehmern erneut verlost. Die Neuvergabe des Gewinns erfolgt entsprechend diesen Teilnahmebedingungen.
IV. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Rechteübertragung:
Der Gewinner stimmt darüber hinaus einer begleitenden Berichterstattung über die Ausführung des Gewinns einschließlich Film-, Bild- und Tonaufnahmen (im folgenden „Aufnahmen“) durch Mitarbeiter des Gewinnspielbetreibers oder von diesem beauftragte Dritte zu werblichen Zwecken zu. Die Umsetzung erfolgt nach vorheriger Absprache zwischen den Parteien.
Der Gewinner versichert, dass er aufgrund seiner Eigentümerstellung dazu berechtigt ist, die Einwilligung in das Betreten und Ablichten des Privatgartens zu erteilen als auch die Übertragung der Nutzungsrechte an den Bildern zu erklären.
Der Gewinner räumt dem Gewinnspielbetreiber das einfache, zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht ein, die Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Der Gewinner stimmt ferner zu, dass der Gewinnspielbetreiber die Bilder zum oben genannten Zweck verbreiten, vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen darf.
Das Nutzungsrecht schließt das Recht der Bearbeitung ein (z. B. freistellen, vergrößern, verkleinern, Helligkeit verändern, farbliche Anpassungen, Formatierung ändern, animieren).
Die Übertragung der Nutzungsrechte durch den Gewinner erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet.
Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Bilder.
Der Gewinner verzichtet auf das Recht, die fertigen Aufnahmen von dem Referenzobjekt, die während des Shootings aufgenommen werden, oder spätere Kopien, die in Zusammenhang mit den fertigen Lichtbildern verwendet werden könnten, genehmigen zu müssen.
V. Gewährleistung:
Der Gewinnspielbetreiber weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet, entfernt oder eingeschränkt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielbetreiber entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören auch gesetzliche Änderungen, sowie insbesondere die Vorgaben der jeweils aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
VI. Haftungseinschränkungen:
Für eine Haftung des Gewinnspielbetreibers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: Der Gewinnspielbetreiber haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Gewinnspielbetreiber für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Gewinnspielbetreiber jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Gewinnspielbetreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. In keinen Fall haftet der Gewinnspielbetreiber für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Gewinns entstehen.
VII. Sonstiges:
Abweichende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Gewinnspielbetreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.