Gewinnspiel WM 2026 Mach das Ding

Rechtliche Hinweise

Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen 

Zwischen den Teilnehmern des Gewinnspiels und der Sievert SE, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück (im Weiteren „Gewinnspielbetreiber“) gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Mit Teilnahme am Gewinnspiel werden diese durch den Teilnehmer akzeptiert. Das Gewinnspiel wird in alleiniger Verantwortung des Gewinnspielbetreibers auf seiner Unternehmenspräsenz beworben und auf den sozialen Netzwerken „Facebook“ und „Instagram“ durchgeführt. Das Gewinnspiel wird von dem Betreiber der sozialen Netzwerke („Meta Platforms Technologies“) jedoch nicht gesponsert, unterstützt oder organisiert. Meta Platforms Technologies steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung. 

 

Regeln für die Teilnahme am Gewinnspiel 

Das Gewinnspiel beginnt am 11.06.2026 um 00:00 Uhr und endet am 19.06.2026 um 24:00 Uhr.  

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt wahlweise über ein auf dem eigenen Instagram-Account und/oder Facebook-Account geposteten Bild und dem taggen unter dem Hashtag #MachdasDing2026. Die Bilder sollen Momente mit einem WM-Bezug auf einer Baustelle abbilden. Der Beitrag, unter dem das Bild veröffentlicht wird, muss für die Nutzer des jeweiligen sozialen Netzwerkes öffentlich zugänglich sein. Die Bilder dürfen keine Personen zeigen, mit Ausnahme des Teilnehmers am Gewinnspiel.  

Unter allen unter #MachdasDing2026 zu findenden Bildern werden per Zufallsprinzip drei Gewinner ausgelost.  

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Gewinnspielbetreibers und deren Haushalts- und Familienangehörige sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste und Gewinnspielvereine. 

Der Gewinnspielbetreiber behält sich das Recht vor, nach Beginn des Gewinnspiels Teilnehmer auszuschließen, die das Gewinnspiel und/oder ihre Gewinnchancen manipulieren. Gleiches gilt für Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sittenwidrige Kommentare abgeben oder mit Ihren Kommentaren geltendes Recht verletzen. Im Falle eines Ausschlusses kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. 

Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos mit Ausnahme derjenigen Kosten, die dem Teilnehmer durch die Nutzung seiner Endgeräte entstehen. (z.B. Mobilfunkkosten). 

Gewinn, Gewinnanspruch, Benachrichtigung des Gewinners und Übergabe des Gewinns 

Verlost werden insgesamt 6.000,- € (1 x 3.000,- €, 1 x 2.000,- € und 1 x 1000,- €). Die Gewinner erhalten den Gewinn in Form eines Gutscheins im Rahmen einer persönlichen Übergabe.  

Die Gewinnermittlung erfolgt durch Los (Zufallsprinzip) unter allen auf den sozialen Netzwerken „Facebook“ und „Instagram“ eingereichten Bildern unter dem Hashtag #MachdasDing2026.  

Die Gewinner werden am Tag nach Ablauf der Teilnahmefrist per Direktnachricht innerhalb von „Facebook“ und „Instagram“ benachrichtigt. 

Der Gewinnanspruch verfällt, wenn ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 72 Stunden ab der Benachrichtigung unter Angabe seiner vollständigen Adressdaten, erklärt. Gleiches gilt, wenn der Gewinner falsche oder unvollständige Adressdaten angibt. Ein verfallener oder ein vom Gewinner nicht entgegengenommener Gewinn wird grundsätzlich nicht erneut vergeben. Der Gewinnspielbetreiber behält sich jedoch vor, den Gewinn unter den verbleibenden Teilnehmern, die bei der ersten Ermittlung der Gewinner nicht berücksichtigt wurden, neu zu vergeben. Die Neuvergabe des Gewinns erfolgt entsprechend diesen Teilnahmebedingungen. 

Der Gewinn stellt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. Eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist nicht möglich.  

Ausschluss der Gewährleistung 

Der Gewinnspielbetreiber weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Aktion kann insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Gewinnspielbetreiber entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen können technische Probleme oder gesetzliche Änderungen gehören. 

Haftungseinschränkungen 
Für eine Haftung des Gewinnspielbetreibers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: 

Der Gewinnspielbetreiber haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Gewinnspielbetreiber für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Gewinnspielbetreiber jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Gewinnspielbetreiber haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Gewinnspielbetreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 

In keinem Fall haftet der Gewinnspielbetreiber für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch des Gewinns entstehen. 

Nutzungsrechte, Urheberrechte, Rechteübertragung, Einwilligung 

An dem von ihm eingesendeten/übermittelten Bild räumt der betreffende Teilnehmer dem Gewinnspielbetreiber unentgeltlich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) am betreffenden Bild für Zwecke des Gewinnspiels, einschließlich der Gewinnermittlung, Berichterstattung über das Gewinnspiel, sowie die Veröffentlichung der Bilder für alle bekannten Nutzungsarten (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) zu nutzen.  

Alle Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, die berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Teilnehmers an seinem Bild zu verletzen. Gleiches gilt für gesetzlich zwingende Regelungen (z.B. §§ 31 a und 32, 32 a bis c UrhG). 

Jeder Teilnehmer versichert dem Gewinnspielbetreiber, dass das bereitgestellte Bild von ihm oder in seinem Auftrag angefertigt wurde. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass das bereitgestellte Bild nicht mit Rechten Dritter belastet ist und seine Rechte am Bild auch nicht ganz oder teilweise an Dritte übertragen worden sind. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. 

Die eingereichten Bilder dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder Rechte an geistigem Eigentum einer dritt(en) Person oder Organisation verletzen. Mit der Einreichung seines Bildes erklärt der Teilnehmer, dass er über alle Rechte an seinem eingereichten Bild verfügt und sein Bild frei von Rechten Dritter ist. Es darf kein Material verwendet werden, an denen Dritte einschließlich Verwertungsgesellschaften Rechte haben (z. B. Ausschnitte aus anderen Bildern), es sei denn, dem Teilnehmer liegt für die Verwendung eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers vor. Ist eine Quellennennung Voraussetzung für die Nutzung freier Inhalte, müssen die Quellen im Bild genannt werden. Wenn im Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die jeweiligen Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die jeweilige Einverständniserklärung ist auf Nachfrage dem Gewinnspielbetreiber vorzulegen. Die Teilnehmer müssen Inhaber sämtlicher Verbreitungs- und Verwertungsrechte sein.  

Der Gewinnspielbetreiber hat das Recht, zu jeder Zeit Bilder ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen aus der Aktion auszuschließen und/oder von seinen Websites und seinen Unternehmensauftritten auf den sozialen Netzwerken zu entfernen; dies gilt insbesondere, aber nicht nur, wenn der Gewinnspielbetreiber Anhaltspunkte für anstößige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte erkennt, darunter beleidigende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, rassistische oder sonstige, mit aus seiner Sicht mit dem Zweck der Aktion nicht vereinbarte Inhalte. Es besteht kein Anspruch gegen den Gewinnspielbetreiber auf Veröffentlichung von Inhalten auf der Website des Gewinnspielbetreibers bzw. der Aktion. Die Löschung von Beiträgen oder Inhalten steht im Ermessen des Gewinnspielbetreiber.  

Eine Inanspruchnahme durch Dritte verantwortet der Teilnehmer, wenn er dem Gewinnspielbetreiber Bilder zur Verfügung stellt, an denen er nicht die erforderlichen Rechte besitzt oder mit deren Weitergabe zur Veröffentlichung er anderweitig gegen geltendes Recht verstößt. Soweit der Gewinnspielbetreiber in diesem Zusammenhang von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Teilnehmer den Gewinnspielbetreiber auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen frei und unterstützt den Gewinnspielbetreiber bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. 

Mit der Bereitstellung eines Bildes erklären sich die Teilnehmer unwiderruflich damit einverstanden, dass die von Ihnen eingereichten Bilder in unveränderter oder veränderter Form im Rahmen der Aktion und im Rahmen einer späteren, auch werbenden Berichterstattung durch den Gewinnspielbetreiber, ohne jede weitere Beschränkung des räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereiches ausgestellt und öffentlich wiedergegeben, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen, ohne das hierfür eine Vergütung zu entrichten ist. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung für Aktionszwecke und für Zwecke der (auch werbenden) Berichterstattung über die Aktion. Damit dürfen durch den Gewinnspielbetreiber die Bilder auch in sozialen Netzwerken im Internet (z. B. Facebook, Instagram) über die Dauer des Gewinnspiels hinaus veröffentlicht werden. Diese Einwilligung umfasst insbesondere auch das Einstellen der Bilder für die Zwecke dieses Gewinnspiels und zur (auch werbenden) Berichterstattung darüber durch den Gewinnspielbetreiber.  

Datenschutzhinweise 

Die folgenden Datenschutzhinweise klären die Teilnehmer des Gewinnspiels über die Verwendung personenbezogener Daten durch den Gewinnspielbetreiber anlässlich der Durchführung des Gewinnspiels auf.  

Für die Teilnahme am Gewinnspiel erhebt, verarbeitet und nutzt der Gewinnspielbetreiber als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO die folgenden Daten der Teilnehmer: 

Vor- und Nachname 

Anschrift 

E-Mail-Adresse 

Diese Daten werden für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet, also für die Ermöglichung der Teilnahme, die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung, die Kommunikation mit den Teilnehmern und die Ausschüttung des Gewinns (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO). Die Daten der Gewinner werden zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z.B. gegenüber Finanzbehörden) unter Beachtung der hierfür geltenden Fristen (6 Jahre) gespeichert. 

Eine Weitergabe der Daten an Postdienstleister erfolgt, soweit der Gewinnspielbetreiber den Teilnehmern den Gewinn zusendet. 

Ist der Teilnehmer nicht bereit, die vorstehenden Daten dem Gewinnspielbetreiber bereitzustellen, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Bereitstellung ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich. 

Rechte auf Auskunft, Sperrung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerderecht 

Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft über seine bei dem Gewinnspielbetreiber gespeicherten Daten und die diesbetreffenden Verarbeitungen nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung seiner Daten nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung seiner Daten nach Wegfall des Verarbeitungszweckes nach Art. 17 DS-GVO, soweit dieser keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO, wenn ein Teilnehmer der Auffassung ist, dass seine Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. Bei Fragen und Auskünften zum Schutz seiner personenbezogenen Daten und zur Geltendmachung der vorstehenden Rechte kann sich jeder Teilnehmer jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder per E-Mail: datenschutz@sievert.de wenden. 

Der Antrag auf Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten vor Beendigung des Gewinnspiels und Auslosung führen zum Wegfall der Teilnahme bzw. zum Gewinnverfall. 

Sonstige Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu diesem Gewinnspiel können direkt an marketing@sievert.de gerichtet werden. 

Sonstiges 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

Stand: 01.06.2026