Sievert Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Anmeldung und Durchführung von Seminaren der Sievert Akademie (nachfolgend „Veranstaltung“) durch die Sievert SE (nachfolgend „Veranstalter“), sofern der Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB ist.
2. Anmeldung / Teilnahmegebühr / Rechnungsstellung
(1) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich, wenn der Veranstalter diese innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Anmeldung in Textform bestätigt (nachfolgend „Anmeldebestätigung“). Der Anmeldebestätigung steht es gleich, wenn dem Teilnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach Anmeldung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr zugeht. Kann die Anmeldung für die gewünschte Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert der Veranstalter den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen oder Termine des Veranstalters hin.
(2) Die Teilnahmegebühr ist dem veröffentlichten Programm der Veranstaltung zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren Leistungen des Veranstalters im Rahmen der gebuchten Veranstaltung (Tagungsunterlagen, Pausengetränke etc.). Bei Online-Veranstaltungen sind hiervon ausgenommen die Aufwendungen des Teilnehmers für den Zugang und die digitale Teilnahme an der Veranstaltung (vgl. Ziffer 6.1). Tagungsunterlagen werde dem Teilnehmer nach Abschluss der Veranstaltung elektronisch zugeschickt. Die Teilnahmegebühr versteht sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters zu erfolgen.
3. Veranstaltungsinhalt / Änderungsvorbehalt
(1) Die Veranstaltung wird auf Grundlage des veröffentlichten Programms durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Veranstaltungsinhalte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Veranstaltungsinhalts, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Der Veranstalter teilt auch nicht die Äußerungen der externen Referenten als eigene. Der Veranstalter leistet dem Teilnehmer ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund seiner Teilnahme.
(2) Die Veranstaltung wird von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im veröffentlichten Programm ggf. angekündigten Referenten geleitet wird. Der Veranstalter behält sich den Austausch von Referenten und/oder eine Verlegung oder Änderung im Programmablauf vor, sofern dies den Charakter der Veranstaltung nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
4. Rücktritt
(1) Nach erfolgter Anmeldebestätigung ist ein kostenfreier Rücktritt („Stornierung“) von der Anmeldung nur noch mit Einwilligung des Veranstalters möglich.
(2) Dem Teilnehmer steht es frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt in keinem Falle als Rücktritt und befreit den Teilnehmer nicht von der Errichtung der Teilnahmegebühren.
(3) Das Recht zum Rücktritt auf Grund eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts bleibt unberührt. Jeder Rücktritt hat schriftlich unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen.
5. Hausordnung, Anreise, Unterkunft
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich bei vor Ort stattfindenden Veranstaltungen, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten.
(2) Bei Online-Veranstaltungen hat der Teilnehmer die Teilnahmeregeln (Netiquette) zu beachten.
(3) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat der Teilnehmer selbst zu besorgen. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.
6. Online-Veranstaltungen
(1) Für die Teilnahme an dem Online-Veranstaltungen benötigt der Teilnehmer einen Computer mit Internetanschluss, der die jeweiligen Systemanforderungen erfüllt. Die Systemanforderungen sind im veröffentlichten Programm vermerkt. Der Teilnehmer ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Er trägt sämtliche Endgerätekosten und die Fernmeldegebühren selbst.
(2) Der Veranstalter wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der gebuchten Online-Veranstaltung die Zugangsdaten für die Veranstaltungsplattform an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Online-Zugriff nur sachgerecht zu nutzen. Er wird insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich nutzen und den zum Schutz der Daten anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen.
7. Terminabsage durch den Veranstalter / Haftung
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von mehr als 50 % der Referenten oder sonstigen Störungen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
(2) Bei dem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Veranstaltungsausfall oder einer Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- oder Übernachtungskosten oder sonstiger Entschädigungszahlungen.
(3) Für Schäden des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Davon unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle leichter Fahrlässigkeit begrenzt sich die Haftung auf unmittelbare Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, nachfolgend „Kardinalpflicht“ genannt). Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.. Die Einschränkung der Haftung findet ebenfalls keine Anwendung, soweit der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder schadensersatzbegründende Umstände arglistig verschwiegen hat.
8. Urheberrechte / Downloadbereich
(1) Die vom Veranstalter den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die im Downloadbereich abrufbaren Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechts- und Schutzgesetzen. Der Teilnehmer/Nutzer verpflichtet sich, diese anzuerkennen und zu einzuhalten. Dazu gehört insbesondere das Verbot der Vervielfältigung und Nutzbarmachung der Materialien für Dritte, beispielsweise durch die Aufnahme in elektronische Datenbanken oder das Erstellen von Sammlungen, Pressearchiven oder Pressespiegeln. Dieses Verbot schließt auch den elektronischen Versand an Dritte sowie die Bereitstellung der Inhalte im Internet ein. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
(2) Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder, und/oder eine digitale Speicherung durch den Teilnehmer ist nicht zulässig.
9. Datenschutz
(1) Die Speicherung und Nutzung der im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(2) Zugleich nutzt der Veranstalter die im Rahmen der Anmeldung erhaltenen Adressdaten für Marketingzwecke in der Form, dass dem Teilnehmer Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters auf dem Postweg übersandt werden. Der Teilnehmer kann der Nutzung, Verarbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter widersprechen.
(3) Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Veranstalters auf der Internetseite www.sievert-akademie.de/datenschutz.
10. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
(2) Ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten sind die für Osnabrück zuständigen Gerichte, wenn der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist oder wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.